Willkommen in Österreich!
Ihr Fahrzeug übersiedelt mit? Das sollten Sie beim Import beachten.
Ein Service-Newsletter der Seeblick Versicherungsmakler GmbH
Sie verlegen Ihren Lebensmittelpunkt von Deutschland nach Österreich und möchten Ihr Fahrzeug mitnehmen? Dann sind einige behördliche, steuerliche und versicherungstechnische Schritte zu beachten. Mit der richtigen Vorbereitung gelingt die Zulassung Ihres Fahrzeugs in Österreich problemlos.
Schritt 1: Wohnsitz nach Österreich verlegen
Sobald sich Ihr dauerhafter Lebensmittelpunkt in Österreich befindet, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, Ihr Fahrzeug innerhalb der gesetzlichen Fristen auf österreichische Kennzeichen umzumelden.
Wichtig: Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen dürfen nach Begründung des Hauptwohnsitzes in Österreich nur vorübergehend verwendet werden.
Schritt 2: Fahrzeug für Österreich vorbereiten
Für die Zulassung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Kaufvertrag oder Rechnung (Nachweis des Eigentums)
- COC-Papier oder Typenschein
- Deutscher Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Deutscher Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Abmeldebestätigung aus Deutschland
- Gültiges § 57a Gutachten ("Pickerl") bei Gebrauchtfahrzeugen
- Meldezettel bzw. österreichischer Wohnsitznachweis
- Lichtbildausweis
- Versicherungsbestätigung einer österreichischen Versicherung
- Nachweis über die Entrichtung der NoVA
Schritt 3: Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Beim Import eines Fahrzeugs nach Österreich fällt in vielen Fällen die Normverbrauchsabgabe (NoVA) an.
Die Berechnung erfolgt anhand:
- CO₂-Ausstoß (WLTP-Wert)
- Fahrzeugtyp
- Erstzulassungsdatum
- Fahrzeugwert
Seit 2021 wurde die CO₂-basierte Berechnung deutlich verschärft. Fahrzeuge mit höheren Emissionen verursachen entsprechend höhere NoVA-Kosten.
Schritt 4: Meldung beim Finanzamt
Vor der Zulassung muss die NoVA über FinanzOnline erklärt und abgeführt werden.
Eine Zulassung ist erst möglich, wenn:
- die NoVA berechnet wurde
- die Abgabe bezahlt wurde
- die Bestätigung des Finanzamtes vorliegt
Schritt 5: § 57a Überprüfung ("Pickerl")
Vor der Erstzulassung in Österreich ist bei gebrauchten Fahrzeugen meist eine technische Überprüfung erforderlich.
Dabei werden unter anderem geprüft:
- Verkehrssicherheit
- Bremsanlage
- Beleuchtung
- Reifen
- Fahrwerk
- Emissionswerte
Schritt 6: Österreichische Kfz-Versicherung abschließen
Für die Zulassung benötigen Sie eine österreichische Kfz-Haftpflichtversicherung.
Je nach Fahrzeug empfehlen sich zusätzlich:
- Vollkasko
- Teilkasko
- Insassenunfallversicherung
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Schutzbrief mit europaweiter Pannenhilfe
Gerade bei hochwertigen Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit Finanzierung ist eine umfassende Absicherung besonders wichtig.
Schritt 7: Zulassung bei der Zulassungsstelle
Nach Vorliegen aller Unterlagen erfolgt die Anmeldung bei einer österreichischen Zulassungsstelle.
Danach erhalten Sie:
- Österreichischen Zulassungsschein
- Kennzeichen
- Zulassungsplakette
Und können Ihr Fahrzeug offiziell in Österreich nutzen.
Unser Tipp
Viele Übersiedler unterschätzen die Kosten für:
- NoVA
- technische Anpassungen
- Versicherungseinstufung
- § 57a Überprüfung
Eine frühzeitige Berechnung verhindert unangenehme Überraschungen.
Wir unterstützen Sie gerne
Die Seeblick Versicherungsmakler GmbH begleitet Sie beim Umzug nach Österreich und hilft Ihnen bei:
- Auswahl der passenden Kfz-Versicherung
- Berechnung der voraussichtlichen Versicherungsprämie
- Beratung zur Zulassung
- Unterstützung bei Finanzierungs- und Leasingfahrzeugen
- Absicherung Ihres neuen Lebensabschnitts in Österreich
Seeblick Versicherungsmakler GmbH
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Schöne Grüße vom Bodensee
Josef Mager jun.
Konzessionierter Versicherungsmakler